Ihre Privatreise wird persönlich geplant und von ausgewählten, deutschsprachigen Agenturen vor Ort durchgeführt – rechtlich als Pauschalreise mit starkem Verbraucherschutz.
Mister Trip vermittelt keine lose Sammlung einzelner Reiseleistungen. Sie buchen Ihre Reise rechtlich bei der lokalen Agentur, die als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise verantwortlich ist.
Für Sie bedeutet das: Ihre individuell geplante Privatreise wird nicht nur persönlich betreut, sondern rechtlich als Pauschalreise nach europäischem Pauschalreiserecht organisiert – mit den entsprechenden Schutzrechten für Verbraucher.
Die lokale Agentur ist der Reiseveranstalter und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Pauschalreisende haben besondere Rechte – etwa vor Vertragsschluss, bei wesentlichen Änderungen, bei Reisemängeln und in außergewöhnlichen Situationen.
Unsere lokalen Partneragenturen haben deutschsprachige Ansprechpartner. Sie reisen individuell, bleiben aber vor und während der Reise persönlich betreut.
Viele Reisende möchten keine Standardreise, sondern echte lokale Expertise. Gleichzeitig möchten sie nicht auf Sicherheit, klare Zuständigkeit und Verbraucherschutz verzichten. Genau dafür steht unser Modell: sorgfältig ausgewählte Agenturen vor Ort, kombiniert mit einer rechtlich abgesicherten Pauschalreise.
Für Ihre Reise wird ein Sicherungsschein ausgestellt. Dieser sichert das Insolvenzrisiko des jeweiligen Reiseveranstalters ab. Der Sicherungsschein wird über die HanseMerkur Reiseversicherungs AG ausgestellt.
Sollte ein Reiseveranstalter insolvent werden, schützt die Insolvenzabsicherung insbesondere geleistete Zahlungen und – soweit die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist – die Rückbeförderung.
Mister Trip übernimmt für Sie die Zahlungsabwicklung. Die Anzahlung und die Restzahlung erfolgen in der Regel bequem per Überweisung in Euro auf ein getrennt geführtes deutsches Kundengeldkonto von Mister Trip bei der Postbank.
Die Restzahlung wird üblicherweise etwa vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
Internationale Flüge vom Heimatort ins Reiseland sind bei unseren Pauschalreisen im Allgemeinen nicht enthalten. Viele Kunden möchten ihre Flüge selbst auswählen – etwa wegen bevorzugter Airlines, Vielfliegerprogrammen, vorhandener Meilen, Wunschflugzeiten oder besonderer Tarifmodelle.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne über unsere Partner bei der passenden Flugbuchung. Wenn Sie Flüge separat buchen, gelten für diese Flugbuchung die jeweiligen Bedingungen und Verbraucherrechte des gebuchten Anbieters.
Sie können Airline, Verbindung, Buchungsklasse und Tarif selbst bestimmen – besonders hilfreich bei Meilen, Statusvorteilen oder bevorzugten Fluggesellschaften.
Die Landreise wird zeitlich auf Ihre Ankunft und Abreise abgestimmt. Inlandsflüge innerhalb des Reiselandes können je nach Route Bestandteil des Reisevorschlags sein.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte geprüft werden, ob separat gebuchte Flüge und weitere Zusatzleistungen ausreichend mitversichert sind.
Im Formblatt sind die wichtigsten Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zusammengefasst. Es erklärt unter anderem, dass es sich bei der angebotenen Kombination von Reiseleistungen um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 handelt.
Die Pauschalreise und der Sicherungsschein schützen wichtige rechtliche und insolvenzbezogene Risiken der Reise. Persönliche Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder ein anderer Rücktrittsgrund vor Reisebeginn sind davon aber nicht automatisch abgedeckt.
Deshalb empfehlen wir zusätzlich eine Reisekostenrücktrittsversicherung. Dafür arbeiten wir mit Europ Assistance zusammen, einem erfahrenen Versicherungspartner für Reiserisiken.
Wählen Sie Ihr Reiseziel. Auf der Länderseite finden Sie passende Beispielreisen, lokale Expertise und den Einstieg in Ihre persönliche Reiseplanung.